Ein Totalerlassgesuch kann am ehesten bei Gläubigern erreicht werden, die gleichzeitig die ihnen zugute kommenden laufenden Verpflichtungen einkassieren müssen und wollen. Nebst den Steuerverwaltungen sind dies Wehrpflichtersatz-Verwaltungen und Kirchen.
Das Totalerlassgesuch ist das richtige Vorgehen, wenn keine Sanierungsrate vorhanden ist, wenn mit der Zustimmung aller Gläubiger gerechnet werden kann und wenn die laufenden Verpflichtungen zukünftig bezahlt werden sollen und können. Die Gläubiger müssen überzeugt werden, dass dieses Vorgehen zu einem besseren Ergebnis führt, als die Forderung langfristig zu stunden. Die Steuerverwaltungen lehnen es ab, einseitig zu erlassen, wenn andere Gläubiger nicht auch erlassen.
Der Gewinn für diese Gläubiger ist es, oder kann es sein, dass das Budget im Gleichgewicht ist.
Das Budget ist im Gleichgewicht, wenn Sie alle laufenden Steuerverpflichtungen mit monatlichen Akontozahlungen nicht nur rechtzeitig, sondern frühzeitig einzahlen. Mit Daueraufträgen.
Oder auf einem Rückstellungskonto genügend ansparen, um sofort nach Erhalt der jährlichen Rechnungen den ganzen Betrag einzahlen zu können.
Speziell Stadt Basel zu Totalerlass, Teilerlass, Sanierung von Steuern und anderen Gläubigern, Verlustscheinsanierungen bei Steuern: siehe hier