Schuldenberatung Schweiz

Der Dachverband der gemeinnützigen Fachstellen für Schuldenberatung in der Schweiz

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Schuldenberatung Schweiz betreibt Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Verschuldung, Überschuldung und Schuldensanierung von Privatpersonen. Seine Mitglieder arbeiten nach gemeinsamen Richtlinien.  

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Betreibung, Lohnpfändung, Privatkonkurs, Verlustscheine: Überschuldung führt zu Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Leben am Existenzminimum durch Privatschulden erschwert die Befriedigung elementarer Bedürfnisse wie Gesundheitsversorgung, Wohnungssuche oder berufliche Weiterentwicklung. Überschuldung geht häufig einher mit gesundheitlichen Problemen. Sie führt zudem zu erheblichen Mindereinnahmen und Mehrkosten für die öffentliche Hand. 

Neues Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Neuer Leporello: Warum es die Restschuldbefreiung braucht.

Nach geltendem Schweizer Recht haben viele hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine realistischen Aussichten darauf, je wieder schuldenfrei zu leben. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Schuldnerinnen und Schuldner aus, auch deren Gläubiger und Gläubigerinnen und die öffentliche Hand sind davon betroffen. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Die Botschaft an das Parlament wird Ende 2024 erwartet.

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Juristische und natürliche Personen, welche die Ziele von Schuldenberatung Schweiz unterstützen wollen, können Fördermitglied werden. Sie erhalten den Zugang zu aktuellen Informationen und Dossiers aus dem Fachbereich Verschuldung sowie einen ermässigten Zugang zu Veranstaltungen.

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Statistik

Die Schuldenspirale rechtzeitig stoppen

Schulden können jede und jeden treffen. Mit den Schulden geraten viele Menschen in eine Abwärtsspirale, aus der sie nur schwer wieder hinausfinden. Das ist für diese Menschen schlecht, aber auch für die Gesellschaft und Wirtschaft als Ganzes. Wenn wir die Schuldenspirale rechtzeitig stoppen, dann bringt uns das allen etwas. Der vorliegende Bericht beleuchtet die Situation ratsuchender überschuldeter Haushalte und die Zusammensetzung ihrer Schulden.

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Einbezug der Steuern beim Existenzminimum

Bundesrat, Ständerat und Nationalrat dafür!

In seinem Bericht zu einem Postulat hielt der Bundesrat fest, dass er den Einbezug der Steuern ins betreibungsrechtliche Esistenzminimum unterstützt. Die Rechtskommission des Ständerates hat daraufhin eine Motion eingereicht, welche Ständerat und Nationalrat stillschweigend überwiesen haben. Der Ball liegt nun wieder beim Bundesrat, der eine konkrete Umsetzungsvorlage ausarbeiten muss.

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