Blog23.11.2023

Bundesrat setzt Änderungen bei ausstehenden Krankenkassenprämien in Kraft

Das Parlament hat vier Änderungen beschlossen. Der Bundesrat hat nun die Termine für das Inkrafttreten festgelegt. 

  • Minderjährige können nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben: 1. Januar 2024
  • Versicherte, deren Einkommen gepfändet wird, haben die Möglichkeit, das Betreibungsamt mit der Zahlung ihrer laufenden Prämien zu beauftragen: 1. Juli 2024
  • Versicherer dürfen neu höchstens zwei Betreibungsverfahren pro Jahr gegen dieselbe versicherte Person einleiten: 1. Januar 2025
  • Ein Kanton kann sich die Verlustscheine übertragen lassen, wenn er 90 Prozent aller vom Versicherer gemeldeten Forderungen übernimmt: 1. Juli 2025 

Sowohl der Anteil der überschuldeten Haushalte mit Ausständen bei der Krankenkasse als auch der Umfang dieser Schulden haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wie Schuldenberatung Schweiz auf der Grundlage seiner Verbandsstatistik konstatieren muss. Die beschlossenen Änderungen sind sehr zu begrüssen.

Medienmitteilung des BAG 22.11.23, Effizientere Hilfe beim Schuldenabbau für Minderjährige und andere Versicherte

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