Parlament schafft lang ersehnte Perspektive für Menschen in der Schuldenfalle

Mit der Verabschiedung des neuen Sanierungsverfahrens haben National- und Ständerat einen sozialpolitisch bedeutsamen Entscheid gefällt. Erstmals erhalten hoffnungslos überschuldete Menschen in der Schweiz die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Schuldenberatung Schweiz begrüsst diesen Meilenstein und dankt allen Personen und Organisationen, die sich während vieler Jahre für eine wirksame zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben eingesetzt haben.
 
Mit den Schlussabstimmungen haben National- und Ständerat die Einführung eines neuen Sanierungsverfahrens für hoffnungslos verschuldete Personen beschlossen. Damit schafft die Schweiz erstmals einen geregelten Weg für Menschen, die trotz grosser Anstrengungen keine realistische Möglichkeit haben, ihre Schulden jemals vollständig zurückzuzahlen.

Schuldenberatung Schweiz hat sich während vieler Jahre intensiv für die Einführung einer solchen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben eingesetzt. Der Dachverband bedankt sich bei allen Personen und Organisationen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Ohne ihr beharrliches Engagement seit dem ersten Postulat im Ständerat 2013 wäre dieser wichtige Fortschritt nicht möglich gewesen.

Sorgfältige Umsetzung ist nun entscheidend

Mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen beginnt nun die nächste wichtige Phase. Entscheidend wird sein, die Umsetzung sorgfältig aufzugleisen, damit das neue möglichst erfolgreich sein wird. Dazu gehören insbesondere klare Abläufe, ausreichende Ressourcen sowie eine verständliche Information der Betroffenen und der beteiligten Stellen.

Schuldenberatung Schweiz weist darauf hin, dass die neuen Verfahren nicht sofort zur Verfügung stehen werden. Die ersten Verfahren werden voraussichtlich frühestens ab 2029 eröffnet werden können. Umso wichtiger ist es, frühzeitig und transparent über die weiteren Schritte zu informieren und Missverständnissen bei Betroffenen vorzubeugen.

Mehr Perspektiven statt lebenslange Aussichtslosigkeit

Die Einführung des neuen Sanierungsverfahrens markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Schweizer Schuldenpolitik. Sie eröffnet tausenden Menschen die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Wer dauerhaft keine Möglichkeit hat, seine Schulden abzubauen, erhält künftig eine realistische Perspektive, wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

Für Schuldenberatung Schweiz ist der heutige Entscheid deshalb weit mehr als eine Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Er ist ein wichtiges Signal, dass Menschen auch nach schwerwiegenden finanziellen Krisen eine neue Chance verdienen.

Die Restschuldbefreiung kommt

Am Montag 16. März hat auch der Ständerat der Änderung des SchKG zugestimmt und damit einen wichtigen Schritt hin zum neuen Sanierungskonkurs mit Restschuldbefreiung gemacht. Schuldenberatung Schweiz begrüsst diesen Entscheid sehr und sieht darin ein starkes Signal für Menschen mit Überschuldung.

Endlich eine Perspektive für hoffnungslos Verschuldete

Besonders wichtig ist die vorgesehene Dauer des Verfahrens: Grundsätzlich soll es drei Jahre dauern und in gewissen Fällen auf vier Jahre verlängert werden können. Damit erhält das Verfahren eine klare Struktur und bleibt zugleich praxistauglich.

Noch müssen wenige Differenzen mit dem Nationalrat bereinigt werden. Die definitive Verabschiedung der Vorlage wird daher in der Sommersession im Juni erwartet.

Umsetzung aber erst in ein paar Jahren

Bis das erste Verfahren starten kann, wird es allerdings noch etwas dauern. Bund und Kantone müssen ab Juni mit der Umsetzung planen, weshalb die Einführung des neuen Verfahrens voraussichtlich bis 2029 dauert.

Schuldenberatung Schweiz dankt allen, die sich für diese Vorlage eingesetzt haben. Der Entscheid ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer echten finanziellen Neuorientierung für Betroffene.

Neues Sanierungsverfahren: Gläubigerschutz wird ernst genommen

Bild: Maxmann

Im Dezember hat der Nationalrat einer Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) zugestimmt. Damit soll ein neues Sanierungsverfahren für hoffnungslos Verschuldete eingeführt werden. 2026 beugt sich nun die ständerätliche Rechtskommission über das Verfahren. 

Zu Recht wird die Frage gestellt, ob die Interessen der Gläubiger dabei genügend gewahrt werden. Deshalb hier ein paar Hinweise von Schuldenberatung Schweiz.

Nicht jede Person mit einem Zahlungsausstand ist überschuldet.

Im Oktober 2025 wurden 419’000 Personen betrieben (CRIF). Für das neue Verfahren rechnet das Bundesamt für Justiz mit jährlich 2000 bis 8000 Verfahren. Das zeigt die Relationen. 

Aus Sicht der Praxis rechnen wir eher mit der unteren Zahl, denn:

Der Zugang zum Verfahren ist sehr restriktiv.

Zugelassen werden nur hoffnungslos verschuldete Personen, deren «derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage es in absehbarer Zeit und damit auch langfristig nicht zulässt, die vor Eröffnung des Sanierungskonkurses entstandenen Forderungen zu decken.»  (E-SchKG Art. 337).

Sie müssen zudem  glaubhaft machen, dass sie keine neuen Schulden machen und Arbeitsbemühungen nachweisen. Der Nationalrat hat diese Bestimmungen noch verschärft. 

Gläubigerschutz wird hoch gehalten

Gemäss der Zentralstelle für Kreditiformationen (ZEK) stehen Kredite von  9 Milliarden CHF aus. Die Mitglieder von Inkasso Suisse eröffnen jährlich  Forderungen im Umfang von 1.27 Milliarden CHF.

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes rechnet mit Forderungen im geringen Millionenbereich, die in Folge des neuen Verfahrens definitiv abgeschrieben werden müssten. 

Das macht Sinn: Die meisten Menschen können ihre Zahlungsrückstände und Kredite in einer überschaubaren Zeit zurückzahlen und sind nicht strukturell überschuldet. Sie erhalten keinen Schuldenschnitt.

Gläubiger könnten sogar vom neuen Verfahren profitieren

In der RFA  heisst es weiter:

«Im Rahmen der geplanten Abschöpfungsphase können die Gläubigerinnen und Gläubiger während einer bestimmten Periode vom generierten Einkommen und dem anfallenden Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner profitieren, ohne dass sie einzeln in das Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner vollstrecken müssten und im Wettbewerb zueinander stünden.» (S. 64)

Und: «Die bisherige Bewirtschaftung der Forderungen war bisweilen aufwendig und kostspielig. Die behördlich begleitete Abschöpfungsphase senkt die Kosten der Gläubigerinnen und Gläubiger für die Bewirtschaftung der Forderungen. Dank des neuen Verfahrens stehen die Gläubiger also weniger miteinander in Konkurrenz.» (S. 64)

Relevanter volkswirtschaftlicher Nutzen

Die Schuldenberatung Schweiz  angeschlossenen Fachstellen verpflichten sich über die Richtlinien, bei Schuldensanierungen die Gläubiger gleichzubehandeln. Die Forderungen sollen wenn möglich bezahlt werden.

Wir sind aber auch überzeugt, dass für die überschaubare Gruppe der hoffnungslos Verschuldeten eine Restschuldbefreiung nötig ist. Davon profitieren letztlich alle, auch Wirtschaft und Gesellschaft. 

Statt in einer hoffnungslosen Situation verharren zu müssen, werden die Betroffenen wieder aktiv an Arbeitsmarkt und Konsum teilnehmen und ihre Steuern zahlen. Die RFA rechnet mit einem positiven Saldo von 91 bis 287 Mio CHF jährlich. 

 Autor. Pascal Pfister

 

Raphaël Mahaim neuer Präsident von Schuldenberatung Schweiz

Der Dachverband der gemeinnützigen Fachstellen für Schuldenberatung hat einen neuen Präsidenten: Die Mitgliederversammlung wählte einstimmig den grünen Waadtländer Nationalrat Raphaël Mahaim als Ersatz für die abtretende Céline Vara. Zudem wurde beschlossen, ein Qualitätsmanagement zu entwickeln und einzuführen. 

Beratung mit Qualität und nachhaltigen Ergebnissen
 

Am 13. Mai fand in Delémont die Mitgliederversammlung von Schuldenberatung Schweiz (SBS) statt. Der Dachverband betreibt im Auftrag seiner Mitglieder Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratung und Sanierung von verschuldeten Privatpersonen. Die Mitglieder arbeiten nach gemeinsamen Richtlinien. Aufbauend auf diese Richtlinien soll ein Qualitätsmanagement mit systematischer Kontrolle entwickelt und eingeführt werden, so die Absichtserklärung der Mitgliederversammlung.

Die Schweiz kann mehr tun gegen Überschuldung
 

Die Mitgliederversammlung vom 13. Mai in Delémont wählte einstimmig Dr. Raphaël Mahaim zum Präsidenten. Der 41 jährige Rechtsanwalt aus dem Kanton Waadt sitzt seit 2022 für die Grünen im Nationalrat. Er ist dort Mitglied der Rechtskommission. Zu seiner Motivation sagt Mahaim: «Überschuldung ist nicht nur für die Betroffenen ein enormes Problem, sondern für die gesamte Gesellschaft. Die Schweiz kann mehr tun, um dieses Übel zu bekämpfen! »
 
Mahaim folgt auf Céline Vara, die nach ihrer Wahl in den Neuenburger Regierungsrat zurückgetreten ist. Vara war seit 2020 im Amt und hat das Gesicht von SBS in dieser Zeit geprägt. Verschiedene Themen rund um die Verschuldung von Privatpersonen sind derzeit auf der Agenda der Bundespolitik. Damit werden Lösungen für aktuell unbefriedigende Situationen möglich, welche zu viele Menschen in der Schweiz in einem ausweglosen Zustand gefangen halten (vgl. 25.019 Sanierungsverfahren für natürliche Personen).

Schuldenschnitt, Gewerbe und Zahlungsmoral

Die Bundespolitik behandelt derzeit ein neues Sanierungsverfahren für dauerhaft überschuldete Personen: Am Ende einer  Pfändungsphase soll es einen Schuldenschnitt geben.

Verständlicherweise machen sich einige Parlamentsmitglieder Sorgen um die Gläubiger. Sie haben Angst vor den Folgen: Dass KMU auf ihren Rechnungen sitzen bleiben. Und davor, dass ein solches Verfahren die Zahlungsmoral verschlechtere. 

Diese Sorgen muss man ernst nehmen. Es gilt aber, die Grössenverhältnisse zu berücksichtigen.

Nur wenige Schulden bei KMU

Erstens macht diese Schuldenkategorie einen kleinen Anteil an den Schuldensummen aus. Auf jeden Fall bei der Zielgruppe des neuen Verfahrens: den dauerhaft Verschuldeten. 

Zweitens handelt es sich – auch ohne das neue Verfahren (!) – zu grossen Teilen um Schulden, die der Gläubiger meist nicht eintreiben kann. Auch wenn er betreibt, erhält der Gläubiger äusserst selten Geld. Die Verschuldeten, die zu diesem Sanierungsverfahren zugelassen werden, leben knapp am betreibungsrechtlichen Existenzminimum und der gepfändete Betrag des Lohnes ist klein.

Bei Auszahlung des gepfändeten Geldes werden zuerst die  privilegierten Forderungen (v.a. Krankenkassenprämien) bedient, die sogenannten Drittklassgläubiger erhalten bei einer Pfändung in diesen Fällen nur selten etwas.

Nicht jede Person mit einem Zahlungsausstand ist überschuldet

Dauernd zahlungsunfähig ist, wer längerfristig seine offenen Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die allermeisten Zahlungsausstände fallen nicht in diese Kategorie. 

Gemäss der Zentralstelle für Kreditiformationen (ZEK) stehen Kredite von  9 Milliarden CHF aus. Die Mitglieder von Inkasso Suisse eröffnen jährlich  Forderungen im Umfang von 1.27 Milliarden CHF.  Die Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes rechnet mit Forderungen im Umfang von 2-38 Millionen, die in Folge des neuen Verfahrens definitiv abgeschrieben werden müssten. Es geht also um Promille. 

Das macht Sinn: Die meisten Menschen können ihre Zahlungsrückstände und Kredite in einer überschaubaren Zeit zurückzahlen und sind nicht strukturell überschuldet. Sie erhalten keinen Schuldenschnitt.

Keine Auswirkungen auf Zahlungsmoral zu erwarten

Der Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass ein Sanierungsverfahren mit Schuldenschnitt keine Auswirkungen auf die Kreditzinsen hat. Schliesslich sind Ausfälle in den bestehenden Zinsen bereits eingepreist. Ein Effekt dürfte zudem sein, dass die Kreditfähigkeitsprüfung ernsthafter vorgenommen wird. 

Auch die Effekte auf die Zahlungsmoral dürften gering sein. Niemand wird seine Rechnungen nicht bezahlen, um dann mehrere Jahre auf dem niedrigen Niveau des betreibungsrechtlichen Existenzminimums leben zu müssen. Das tut sich niemand freiwillig an.

Die eingehende gerichtliche Prüfung der Situation zu Beginn und bei Abschluss des Verfahrens wird dafür sorgen, dass eine Schuldbefreiung nicht leichtfertig ausgesprochen wird.

(Autor: Pascal Pfister / Bild: StockSnap)

 

 

Buy now, pay too much

Wie TWINT Menschen in die Schuldenfalle lockt.

Jonas ist 19 Jahre alt. Er hat bereits einen Lehrabbruch hinter sich und ist verschuldet und hatte eine Beistandschaft. Mit Hilfe einer Schuldenberaterin kam er wieder auf die Beine. Er hat eine neue Lehrstelle und verdient 1400 Franken. Die Zeichen standen gut.

Dann kam der Schock: Jonas hat das «buy now, pay later»-Angebot von Twint benutzt und innerhalb von drei Monaten erneut 3000 Franken Schulden angehäuft. Die Zahlfrist von 30 Tagen konnte er nicht einhalten. Und weil Swissbilling auf jede der vielen kleinen Rechnungen hohe Franken Mahngebühr draufschlägt, belaufen sich die Schulden von Jonas jetzt auf 4500 Franken. Innert kurzer Zeit sind seine Schulden um die Hälfte angewachsen!

Unter dem Radar des Konsumkreditgesetzes

Swissbilling ist eine Tochterfirma der Cembra Money Bank. Sie steckt hinter dem «buy now, pay later»-Angebot von Twint. Die Vergabe von Konsumkrediten ist in einem eigenen Gesetz geregelt. Dieses gilt grundsätzlich für Beträge über 500 CHF und bei einer Rückzahlungsfrist von mehr als drei Monaten. Das Twint-Angebot versucht unter dem Radar des Konsumkreditgesetzes zu fliegen, da die Zahlung innert 30 Tagen fällig ist.

Vor einer Kreditvergabe muss der Kreditgeber die Tragfähigkeit prüfen. Kann der Kredit nicht in 36 Monaten zurückbezahlt werden, dann darf er nicht vergeben werden. Daran will sich Swissbilling nicht halten. Die Firma verweist zwar in ihren Geschäftsbedingungen auf eine Kontrolle der Zahlungsfähigkeit. In der Praxis, so zeigt aber das Beispiel von Jonas, erhalten auch Menschen den faktischen Kredit, welche sich diesen gar nicht leisten können.

Kunden werden in die Mahngebührenfalle gelockt

Um auf Rechnung zu bestellen, muss man bei Twint nur eine Einstellung einschalten. Die Folgen sind wohl den wenigsten bewusst. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, dann wird bereits für die erste Mahnung eine Gebühr von mindestens fünf Franken erhoben und mit jeder weiteren Mahnung beinahe verdoppelt. Damit verteuert sich der Einkauf in Kürze massiv. Jonas schuldete in Kürze 150 Prozent des Betrages der bezogenen Leistungen.

Jonas hat nicht viel nachgedacht. Er ist aber auch ein leichtes Opfer. Das Gesetz hat ihn nicht geschützt und schon steckt er in der Schuldenfalle. Seine Bestellungen haben sich schnell verteuert und er bezahlt dafür einen hohen Preis. Definitiv einen zu hohen. Es braucht einen besseren Schutz. 

Autor: Pascal Pfister / Bild: Yaryna Bondarchuk

 

 

Auch in der Schweiz ein Neustart für Überschuldete

Der Bundesrat verabschiedet die Vorlage für ein neues Sanierungsverfahren für natürliche Personen

Wer überschuldet ist und keine Perspektive hat, jemals wieder aus den Schulden zu kommen, soll neu auch in der Schweiz ein Verfahren durchlaufen können, an dessen Ende eine Restschuldbefreiung steht. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) verabschiedet. Damit erhalten unzählige überschuldete Haushalte eine Perspektive. Das ist eine Chance für Gesellschaft und Wirtschaft.

Sozialpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll

Die meisten überschuldeten Haushalte haben heute keine Möglichkeit aus der Schuldenspirale auszusteigen. Diese mangelnde Perspektive führt zu gesundheitlichen Problemen, familiärer und beruflicher Desintegration. Dies zeiht hohe Folgekosten für die Betroffenen aber auch für die Allgemeinheit nach sich. Mit der Revision des SchKG sollen diese Personen nun die Möglichkeit erhalten, nach einer dreijährigen Abschöpfungsphase einen Schuldenschnitt zu erhalten. Damit wird ihnen ein Neustart ermöglicht. Das lohnt sich auch für die Kantone, weil die Personen weniger Sozialkosten verursachen und wieder Steuern zahlen können, wie auch die Regulierungsfolgeabschätzung zeigt.

Breite Unterstützung von Kantonen, Verbänden und Parteien

Es erstaunt deshalb nicht, dass die Gesetzesrevision in der Vernehmlassung grosse Unterstützung von Kantonen, Verbänden und Parteien erhalten hat. Einzelne Kritikpunkte hat der Bundesrat in der nun verabschiedeten Botschaft aufgenommen. So wurde das Verfahren nochmals vereinfacht: Die Kantone können bei der Umsetzung auf bereits existierende Strukturen aufbauen. Dies gilt auch für die sozialarbeiterische Begleitung. Mit dieser kann sichergestellt werden, dass die Verfahren zu nachhaltigen Ergebnissen führen und die Überschuldeten den Neustart auch wirklich nutzen können.

Die Schuldenberatung Schweiz fordert das Parlament auf, die Gesetzesänderung nun rasch zu verabschieden, damit das neue Verfahren möglichst bald zur Anwendung kommen kann.

Übergänge zwischen Lebensphasen als Verschuldungsrisiko

Alexandra Odermatt arbeitete als Rettungssanitäterin. Nach einem Arbeitsunfall geriet sie in die Schulden. In der Sendung SRF Dok sagt sie: «Es hätte einfach ein paar Monate Überbrückung gebraucht, damit ich nicht in die Situation gerate, in der ich jetzt stecke.»

Übergänge zwischen Lebensphasen bergen Verschuldungsrisiken. Der Auszug aus dem Elternhaus, die Gründung einer Familie, aber auch Scheidung, Unfälle oder Arbeitsplatzverlust. Bei den meisten Menschen mit Schulden gehen die Probleme auf ein solches Lebensereignis zurück (vgl. SBS-Statistik S. 14.)

Beispiel Scheidung: In ihrer aktuellen Studie «Scheidung als soziales Risiko» schreiben Fluder, Kessler und Schuwey: «Die Einkommenseinbussen [nach einer Scheidung] (sind) circa drei bis fünf Jahre nach der Trennung mehrheitlich überwunden» (S.85). Eigentlich eine gute Aussicht. Aber: In diesen Übergangsjahren besteht ein akutes Risiko, in eine Verschuldung abzurutschen.

Die Frage lautet also: Wie können wir solche Übergänge besser managen? Wie können wir die betroffenen Menschen besser unterstützen, dass sie erst gar nicht in die Schuldenspirale reingeraten? Diesen Fragen widmen sich die 9. Oltner Verschuldungstage der FHNW unter dem Titel: «Überschuldung: Biografische Verläufe und Übergänge als Anstoss?»  und insbesondere das Podium vom 14. November morgens. 

(Autor. Pascal Pfister)

 

Bericht zum Pilotprojekt «Dualproblematik Suchterkrankungen und prekäre Finanzen»

Wechselwirkungen zwischen Suchterkrankungen und finanziellen Problemen sind zwar bekannt, aber wie diese Problemlast von Fachpersonen in der Beratungspraxis der Sucht- bzw. der Budget-/Schuldenberatung wahrgenommen und angegangen wird, war bis anhin unbekannt. Die sprachregionalen bzw. nationalen Fachverbände der Sucht-, Budget- und Schuldenberatung gingen in dem Pilotprojekt «Dualproblematik Suchterkrankungen und prekäre Finanzen» dieser Frage nach. Das Projekt wurde mit Geldern des Nationalen Alkoholpräventionsfonds sowie dem Programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu unterstützt.

Das Pilotprojekt umfasste eine Literaturanalyse, Onlineumfragen bei Fachpersonen sowie bei Betroffenen und abschliessende Workshops.

Die Resultate des Pilotprojekts liegen nun vor und zeigen, dass es einigen Handlungsbedarf gibt. So wurde z.B. festgestellt, dass

  • es bisher nur wenige institutionalisierte Prozesse und Kooperationen zwischen Suchtberatung auf der einen und Budget-/Schuldenberatung auf der anderen Seite gibt. Wo Zusammenarbeit bereits stattfindet, wird diese aber positiv erlebt.
  • es Haltungsunterschiede gibt: Bei den Schulden-/Budgetberatungsstellen herrscht aktuell die Meinung vor, dass die Suchterkrankung vorgängig zu behandeln sei und erst bei «Stabilität» der Klient:in eine Schulden-/Budgetberatung Sinn mache.
  • Klient:innen die Triage zum jeweils anderen Fachbereich laut Umfragen oft als stigmatisierend erleben. Zudem werde in der Beratung die zweite Problematik jeweils zu wenig berücksichtigt.                                                                                                        

Die involvierten Fachverbände erarbeiten aktuell ein neues Projekt, um bestehende Schwachstellen im Versorgungssystem anzugehen, die auch die Haltungen der beteiligten Fachpersonen einschliessen.

Bundesrat setzt Änderungen bei ausstehenden Krankenkassenprämien in Kraft

Das Parlament hat vier Änderungen beschlossen. Der Bundesrat hat nun die Termine für das Inkrafttreten festgelegt. 

  • Minderjährige können nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben: 1. Januar 2024
  • Versicherte, deren Einkommen gepfändet wird, haben die Möglichkeit, das Betreibungsamt mit der Zahlung ihrer laufenden Prämien zu beauftragen: 1. Juli 2024
  • Versicherer dürfen neu höchstens zwei Betreibungsverfahren pro Jahr gegen dieselbe versicherte Person einleiten: 1. Januar 2025
  • Ein Kanton kann sich die Verlustscheine übertragen lassen, wenn er 90 Prozent aller vom Versicherer gemeldeten Forderungen übernimmt: 1. Juli 2025 

Sowohl der Anteil der überschuldeten Haushalte mit Ausständen bei der Krankenkasse als auch der Umfang dieser Schulden haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wie Schuldenberatung Schweiz auf der Grundlage seiner Verbandsstatistik konstatieren muss. Die beschlossenen Änderungen sind sehr zu begrüssen.

Medienmitteilung des BAG 22.11.23, Effizientere Hilfe beim Schuldenabbau für Minderjährige und andere Versicherte