Das Geschäft mit den Schulden (Oltner Verschuldungstage)
Anfang November fanden die 8. Oltner Verschuldungstage der FHNW statt. Das Tagungsthema: «Das Geschäft mit den Schulden» war gut gewählt. Jetzt, wo die Verwaltung des Bundes die Einführung eines neuen Sanierungsverfahrens plant, ist es wichtig diesen Aspekt ins Bewusstsein zu rufen.
Die Folien verschiedener Tagungsbeiträge können heruntergeladen werden.
Verschuldung ist wirtschaftspolitisch gewollt
Verschuldung ist ein Teil unseres Wirtschaftssystems. Konsumfinanzierung über Kredit ist politisch gewollt, weil sie dem Geschäft nützt. Dank hoher Verzinsung sind solche Kredite zudem ein sehr einträgliches Geschäft. Zur Kreditwirtschaft gehört aber auch das Scheitern, das Scheitern des Rückzahlungsplans. Ausfälle kommen vor. Und während diese für die Kreditbanken in der Masse verschwinden und sie den Verlust längst eingepreist haben, bedeuten sie für den Schuldner oder die Schuldnerin eine grosse Last, welche die Lebensperspektiven oft auf nicht absehbare Zeit, oft bis ans Lebensende stark einschränkt.
An der FHNW-Tagung kam auch die Inkassobranche zu Wort. Auch sie lebt sozusagen von Schulden. Das Kredo einer leitenden Person der Branche: «Unsere Kunden haben ein Recht, das ihre bezogenen Leistungen bezahlt werden.» Dass bezogene Leistungen bezahlt werden müssen, das wird wohl niemand bestreiten. Das ist aber nicht das Ende der Diskussion, es ist ein bisschen komplexer.
Umstritten ist, was eine Rückzahlung konkret zu umfassen hat. Neben Verzugszins und Mahngebühren wird zusätzlich der sogenannte Verzugsschaden verrechnet. Damit verteuern sich die geschuldeten Rechnungen teilweise stark. Die Legitimität dieses Postens steht seit Jahren zur Debatte. Zudem: Inkassoforderungen betreffen Konsum auf Rechnung, also auch eine Art von Kredit. Und auch hier kommt es zum Scheitern von Rückzahlungsplänen. Den grössten Teil der Forderungen kann eingetrieben werden. Für einen deutlichen kleineren Teil ist die Begleichung der Schuld nicht möglich.
Was passiert, wenn ein Rückzahlungsplan nicht eingehalten wird?
Die Schuldner:innen werden betrieben und ihr Einkommen wird gepfändet. Zum Leben bleibt ihnen das betreibungsgrechtliche Existenzminimum. Die Schuldner:innen können dann auf der Grundlage des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes SchKG eine Schuldensanierung oder einen Privatkonkurs anstreben. Dies ist für einige Schuldner:innen eine Lösung. Für eine grosse Zahl der Schuldner:innen bieten diese Verfahren aber keine Lösung. Das Bundesamt für Justiz nennt diese Personen, die hoffnungslos Verschuldeten.
Für diese Zielgruppe soll ein neues Sanierungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung eingeführt werden. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde Ende September dieses Jahres abgeschlossen. Das Projekt tritt nun in die nächste Phase und Schuldenberatung Schweiz ist nach wie vor sehr am Austausch und der Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen interessiert, um einer mehrheitsfähigen und trotzdem substanziellen Vorlage zum Durchbruch zu verhelfen.