PositionenNeues Sanierungsverfahren für natürliche Personen (SchKG-Revision)
Neues Sanierungsverfahren für natürliche Personen (SchKG-Revision)
Nach geltendem Schweizer Recht haben viele hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine realistischen Aussichten darauf, je wieder schuldenfrei zu leben. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Schuldnerinnen und Schuldner aus, auch deren Gläubiger und Gläubigerinnen und die öffentliche Hand sind davon betroffen. Der Bundesrat hat deshalb den Handlungsbedarf erkannt und 2022 eine Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) in Vernehmlassung gegeben. Die Botschaft an das Parlament wird Ende 2024 erwartet.
Zur Projektseite des Bundesamtes für Justiz.
Warum es die Restschuldbefreiung braucht
Hier finden Sie unseren Leporello zum Thema.
Dossiers und Beiträge von Schuldenberatung Schweiz
Vernehmlassungsantwort vom 23. September 2022
Ausführliches Dossier vom 6. Juli 2022
Presseschau
2023
SRF 10vor10 6.7., Schweizerinnen und Schweizer in der Schuldenfalle
Swissinfo 13.4., Und wenn wir die restlichen Schulden abschreiben würden?
Beobachter 5.1., Ein Ausweg aus der Schuldenfalle
2022
Radio SRF 18.12., «Einfach Politik»: Lässt die Schweiz Verschuldete allein?
SRF Rendez-vous 13.10., Den Schulden ihren Schrecken nehmen
Nau.ch 26.9. Gesetzesänderung zur Befreiung von Schulden noch nicht ausgereift
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