Blog12.01.2026

Neues Sanierungsverfahren: Gläubigerschutz wird ernst genommen

Bild: Maxmann

Im Dezember hat der Nationalrat einer Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) zugestimmt. Damit soll ein neues Sanierungsverfahren für hoffnungslos Verschuldete eingeführt werden. 

Zu Recht wird die Frage gestellt, ob die Interessen der Gläubiger dabei genügend gewahrt werden. Deshalb hier ein paar Hinweise von Schuldenberatung Schweiz.

Nicht jede Person mit einem Zahlungsausstand ist überschuldet.

Im Oktober 2025 wurden 419’000 Personen betrieben (CRIF). Für das neue Verfahren rechnet das Bundesamt für Justiz mit jährlich 2000 bis 8000 Verfahren. Das zeigt die Relationen. 

Aus Sicht der Praxis rechnen wir eher mit der unteren Zahl, denn:

Der Zugang zum Verfahren ist sehr restriktiv.

Zugelassen werden nur hoffnungslos verschuldete Personen, deren «derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage es in absehbarer Zeit und damit auch langfristig nicht zulässt, die vor Eröffnung des Sanierungskonkurses entstandenen Forderungen zu decken.»  (E-SchKG Art. 337).

Sie müssen zudem  glaubhaft machen, dass sie keine neuen Schulden machen und Arbeitsbemühungen nachweisen. Der Nationalrat hat diese Bestimmungen noch verschärft. 

Gläubigerschutz wird hoch gehalten

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes rechnet mit Forderungen im Umfang von 2-38 Millionen, die in Folge des neuen Verfahrens definitiv abgeschrieben werden müssten. Sooderso würde aufgrund der hoffnungslosen Situation der Verschuldeten nur ein Bruchteil dieser Forderung erfüllt werden. 

Gemäss der Zentralstelle für Kreditiformationen (ZEK) stehen Kredite von  9 Milliarden CHF aus. Die Mitglieder von Inkasso Suisse eröffnen jährlich  Forderungen im Umfang von 1.27 Milliarden CHF.  Es geht also um Promille. 

Das macht Sinn: Die meisten Menschen können ihre Zahlungsrückstände und Kredite in einer überschaubaren Zeit zurückzahlen und sind nicht strukturell überschuldet. Sie erhalten keinen Schuldenschnitt.

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Die SBS angeschlossenen Fachstellen verpflichten sich über die Richtlinien, bei Schuldensanierungen die Gläubiger gleichzubehandeln. Die Forderungen sollen wenn möglich bezahlt werden.

Wir sind aber auch überzeugt, dass für die überschaubare Gruppe der hoffnungslos Verschuldeten eine Restschuldbefreiung nötig ist. Davon profitieren letztlich alle, auch Wirtschaft und Gesellschaft. 

 Autor. Pascal Pfister

 

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