Blog23.03.2026

Die Restschuldbefreiung kommt

Am Montag 16. März hat auch der Ständerat der Änderung des SchKG zugestimmt und damit einen wichtigen Schritt hin zum neuen Sanierungskonkurs mit Restschuldbefreiung gemacht. Schuldenberatung Schweiz begrüsst diesen Entscheid sehr und sieht darin ein starkes Signal für Menschen mit Überschuldung.

Endlich eine Perspektive für hoffnungslos Verschuldete

Besonders wichtig ist die vorgesehene Dauer des Verfahrens: Grundsätzlich soll es drei Jahre dauern und in gewissen Fällen auf vier Jahre verlängert werden können. Damit erhält das Verfahren eine klare Struktur und bleibt zugleich praxistauglich.

Noch müssen wenige Differenzen mit dem Nationalrat bereinigt werden. Die definitive Verabschiedung der Vorlage wird daher in der Sommersession im Juni erwartet.

Umsetzung aber erst in ein paar Jahren

Bis das erste Verfahren starten kann, wird es allerdings noch etwas dauern. Bund und Kantone müssen ab Juni mit der Umsetzung planen, weshalb die Einführung des neuen Verfahrens voraussichtlich bis 2029 dauert.

Schuldenberatung Schweiz dankt allen, die sich für diese Vorlage eingesetzt haben. Der Entscheid ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer echten finanziellen Neuorientierung für Betroffene.

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