Komitee «Eine zweite Chance für dauerhaft Verschuldete»

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Wer in der Schweiz in die Schulden gerät, findet nur sehr schwierig wieder hinaus. In unserem Land gibt es anders als in Europa und den USA kein Sanierungsverfahren mit Restschuldbefreiung.

Der Bundesrat wird dem Parlament voraussichtlich Ende 2024 eine Revisiondes SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz) vorlegen. Mehr Infos finden Sie hier: https://schulden.ch/positionen/

Schuldenberatung Schweiz setzt sich zusammen mit seinen Mitgliedern für ein praxistaugliches und effektives neues Verfahren ein, mit dem auch die vielen Menschen eine Perspektive erhalten, welchen heute noch keine Möglichkeit zur Entschuldung angeboten werden kann.

Gerne laden wir Sie als Fachperson und/oder Vorstandsmitglied einer Fachstelle ein, unserem Komitee «Eine zweite Chance für dauerhaft Verschuldete» beizutreten.

Verpflichtungen

  • Sie erscheinen mit Namen und Funktion als Unterstützer:in auf der Webseite und Lobbying-Publikationen von SBS

Weitere Möglichkeiten

  • Sie erhalten Informationen und Hilfsmittel, um in Ihrem Netzwerk für die Revision zu werben.

Selbstverständlich werden Sie von uns regelmässig informiert und vor allfälligen weiteren Aktivitäten einbezogen.