PositionenDirektabzug der Einkommenssteuer vom Lohn

Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn

Steuer­schulden sind das grösste Schulden­problem von Schweizer Privat­haus­halten. Eine Möglichkeit diesem Problem vorzubeugen ist der Direktabzug der Steuern vom Lohn, wie dies in den Nachbarländern der Schweiz bereits heute der Fall ist. 

Jeder zehnte Schweizer Haushalt kann seine Steuer­­rechnung nicht begleichen. Dies ist nicht nur ein Problem für Bund und Kantone. Zehn­tausende von Steuer­­pflichtigen stehen aufgrund ihrer Verschuldung unter grossem Druck: Wegen Einträgen im Betreibungs­register finden sie keine Wohnung, ihre Kinder wachsen am Existenz­minimum auf, und oft gehen mit dieser Stress­situation auch gesund­heitliche Probleme einher. Gegen diesen Missstand braucht es neben individuellen Verhaltensänderungen auch strukturelle Änderungen.

Aktueller politischer Vorstoss auf Bundesebene: 

Parlamentarische Initiative 22.439 Freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn

Argumentarium 

Überschuldung von Privaten hat negative Auswirkungen: Sie hält die Betroffenen in der Schuldenfalle gefangen und verursacht damit erwiesenermassen bedeutende Sozialkosten und gesundheitliche Folgekosten.

Der vorgeschlagene Direktabzug ist die beste Schuldenprävention.

  • Steuerschulden sind in der Schweiz das Schuldenproblem Nummer 1

Das weist auf ein Inkassosystem, das Verschuldung begünstigt statt verhindert. 15-20% der Betreibungen sind Steuerbetreibungen.  Der Durchlauferhitzer Steuerbetreibungen generiert über die Gebühren zusätzliche Schulden.   

  • Bei kritischen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung rutscht man rasch in eine Steuerverschuldung.

Heute vergehen bis zu zwei Jahre zwischen Verdienst und Zahlen der Steuern. Zu oft verändert sich die Einkommenssituation und die Steuern werden erst im Nachhinein fällig für den höheren vergangenen Verdienst. Das Geld ist dann schon weg. Auch gut Verdienende, deren Einkommenssituation sich ändert, rasseln in die Schuldenfalle Steuern.

  • Absolut freiwillig, aber Opt-Out-Lösung.

Gemäss verhaltensökonomischen Gutachten ist die Wirkung des Direktabzugs positiv, allerdings nur bei einer Opt-Out-Lösung (vgl. Fehr Advice). Es entsteht kein Zwang. Der Steuerbetrag bleibt gleich. Steuerpflichtige müssen etwas tun müssen, um die Rechnung im Nachhinein zu erhalten. Tun sie nichts, wird die Steuer bei der Auszahlung des Monatslohns direkt abgezogen.

  • Wenig zusätzlicher Aufwand für Arbeitgeber, der zudem entschädigt wird

Viele Personen werden quellenbesteuert. Die Arbeitgeber sind deshalb vertraut mit den EDV-gestützten Lösungen für den Direktabzug der Steuern vom Lohn. Die Firmen, die den Direktabzug anbieten müssen, sollen eine kostendeckende Abgeltung erhalten.

  • Mehr Steuerertrag, weniger Verschuldete

Der Direktabzug vermindert nicht nur die finanziellen Ausfälle bei der Steuerverwaltung, sondern führt zu einer Reduktion der privaten Verschuldung und der damit verbundenen Folgeprobleme und -kosten.

Mehr zum Thema:

 

Ein verhaltensökonomisches Gutachten von Fehr Advice 

 

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